Der Sachverständige

Was macht ein Sachverständiger?

Sachverständige sind Personen, welche auf ihrem Fachgebiet eine besondere Expertise besitzen. Sie werden herangezogen, um bestimmte Fragestellungen unabhängig zu analysieren und aufzuklären. Kann die vollständige Aufklärung durch das Fachgebiet des Sachverständigen nicht erfolgen, sind sie unterstützend tätig.

Können Sachverständige auch zusätzlich im Angestelltenverhältnis für ein Unternehmen tätig sein?

Die Sachverständigentätigkeit ist ausgerichtet auf eine objektive und unabhängige Arbeitsweise. Ist diese auch im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses gewährleistet, so sollte dieser Form nichts entgegenstehen. Gibt beispielsweise ein Sachverständiger an nach der VDV-Mitteilung 3317 (Empfehlungen für die Auswahl und Einsatz von Gutachtern für Bahnanwendungen) zu arbeiten, beachtet er bei innerbetrieblichen Einsätzen insbesondere folgendes:

  • Die Erstellung von Gutachten erfolgt persönlich, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen
  • Bestehen Zweifel an der Unparteilichkeit, lehnt der Sachverständige den Auftrag ab
  • Der Einsatz von Prüfhelfern bei Teilaufgaben mit Angabe im Endergebnis ist möglich
  • An der Entwicklung und Erstellung der zu prüfenden Unterlagen / Anlagen war der Gutachter nicht beteiligt

Hier ist zu sehen, dass der Sachverständige auch innerbetrieblich den allgemeinen und üblichen Anforderungen der Tätigkeit gerecht werden muss. Der Sachverständige gibt somit keine Anordnungen, sondern vielmehr Empfehlungen und bringt seine Ergebnisse in die Entscheidungsfindung ein. Innerbetriebliche Anweisungen sind weiterhin dem jeweiligen Betriebsleiter BOStrab und den entsprechenden anordnenden Behörden, wie beispielsweise der technischen Aufsichtsbehörde, vorbehalten. Diese können wiederum bei ihrer Tätigkeit auf sachkundige Personen / Sachverständige zurückgreifen.