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Ihr kompetenter Partner als Sachverständiger für:
- Bahnübergänge nach BOStrab
- Beratungsleistungen zur Ereignis- und Unfallprävention beim Betrieb von Straßenbahnen und Kraftomnibussen
persönliche Referenzen:
- weiterführende Einordnung von besonderen / unabhängigen Bahnkörpern hinsichtlich der Kriterien nach § 16 Abs. 4 BOStrab
- Überprüfung von Verkehrszeichenplänen für Bahnübergänge von Straßenbahnen
- Bewertung von Bahnübergängen nach BOStrab hinsichtlich der Verkehrssicherheit
- Mitwirkung bei der Erstellung von betrieblichen Regelwerken
- Auswertung von Kurzwegregistriergeräten
- Unfallrekonstruktionen von Straßenbahnunfällen in Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Sachverständigen
- Erfüllung der Anforderungen entsprechend der VDV-Mitteilung 3317
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